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Der Sparerpauschbetrag: das Freibetrags-Detail, das die meisten verschenken

|12. Juni 2026|9 min|
Der Sparerpauschbetrag: das Freibetrags-Detail, das die meisten verschenken

1.000 Euro im Jahr steuerfrei, aber nur, wenn du einen einzigen Haken setzt. Die meisten tun es nicht.

Es gibt einen Vorteil, der dir per Gesetz zusteht: 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr, komplett steuerfrei. Kein Antrag, kein Nachweis, keine Bedingung außer einer einzigen. Und trotzdem verschenken Millionen Menschen in Deutschland diesen Betrag Jahr für Jahr, weil sie genau diesen einen Haken nie setzen. Es ist, als läge auf ihrem Konto ein Gutschein, den sie nur einzulösen bräuchten.

Das hier ist keine Geschichte über clevere Steuertricks. Es geht um etwas viel Einfacheres: dir zu holen, was dir ohnehin gehört. Wir schauen uns an, was der Sparerpauschbetrag ist, wie du ihn aktivierst, und wo die Stolperfallen liegen, die selbst aufmerksame Anleger Geld kosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • 1.000 Euro Kapitalerträge pro Person und Jahr sind steuerfrei, 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Paaren.
  • Du bekommst das nur über einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank. Ohne ihn zieht die Bank ab dem ersten Euro Steuer ein.
  • Die Ersparnis beträgt bis zu rund 264 Euro pro Person und Jahr, bei Paaren rund 528 Euro. Klein, aber jedes Jahr und mit Zinseszins relevant.
  • Die häufigsten Fehler: kein Auftrag, falsche Verteilung auf mehrere Banken, fehlende Steuer-ID, überschrittene Höchstgrenze.

Was der Sparerpauschbetrag ist

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag auf Kapitalerträge. Bis zu seiner Höhe zahlst du auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne keine Steuer. Dazu zählen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen: Zinsen aufs Tages- oder Festgeld, Dividenden, Kursgewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen sowie Ausschüttungen und die Vorabpauschale von Fonds und ETFs. Seit 2023 liegt er bei 1.000 Euro pro Person, vorher waren es 801 Euro. Die Anhebung war auch eine Reaktion auf die gestiegenen Zinsen, die wieder mehr Menschen überhaupt in die Nähe steuerpflichtiger Erträge brachten. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt er sich auf 2.000 Euro.

Der Hintergrund: Der Staat unterstellt pauschal, dass dir beim Anlegen Kosten entstehen, etwa Depotgebühren. Statt jeden Beleg einzeln anzurechnen, gibt es diesen festen Freibetrag. Alles, was du an Kapitalerträgen darunter bleibst, bleibt steuerfrei. Erst darüber greift die Abgeltungsteuer mit rund 26,375 Prozent.

Der eine Haken: der Freistellungsauftrag

Hier liegt der ganze Knackpunkt. Den Freibetrag bekommst du nicht automatisch. Du musst deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, also die Anweisung, Erträge bis zur Höhe des Freibetrags ohne Steuerabzug auszuzahlen. Das geht heute meist mit wenigen Klicks im Online-Banking. Praktisch brauchst du nur drei Angaben: deinen Namen, deine Steuer-Identifikationsnummer und den Betrag, den du freistellen willst. Bei den meisten Banken ist der Auftrag in unter zwei Minuten erteilt.

Fehlt dieser Auftrag, behält die Bank die Steuer ab dem ersten Euro ein, selbst wenn deine Erträge weit unter 1.000 Euro liegen. Du verschenkst dann bares Geld an einen Staat, der es gar nicht von dir verlangt. Zwei Dinge sind dabei wichtig: Der Auftrag braucht zwingend deine elfstellige Steuer-Identifikationsnummer, sonst ist er unwirksam. Und er gilt immer ab dem 1. Januar des Jahres, selbst wenn du ihn erst im Herbst erteilst, zu viel gezahlte Steuer wird dann innerhalb des Jahres automatisch erstattet.

Im Kern ist es das: Der Freistellungsauftrag ist kein Antrag auf etwas Neues. Er ist nur die Erlaubnis an die Bank, dir zu geben, was dir ohnehin zusteht. Wer ihn nicht erteilt, leiht dem Finanzamt im Grunde zinslos Geld, das es später wieder herausrücken muss.

Wie viel das wirklich bringt

Rechnen wir es durch. Schöpfst du die vollen 1.000 Euro aus, sparst du dir die Abgeltungsteuer von rund 26,375 Prozent darauf, also etwa 264 Euro pro Jahr. Bei einem Paar mit 2.000 Euro Freibetrag sind es rund 528 Euro. Auf ein einzelnes Jahr betrachtet klingt das überschaubar.

Der eigentliche Wert liegt aber in der Wiederholung. Diese Ersparnis fällt jedes Jahr an. Und das gesparte Geld kannst du selbst wieder anlegen, wo es seinerseits Erträge abwirft. Über Jahrzehnte gerechnet, mit dem Zinseszins auf die eingesparte Steuer, wird daraus ein klar vierstelliger Betrag. Der Punkt ist nicht die einzelne Zahl, sondern dass es sich um geschenktes, wiederkehrendes Geld handelt, das viele schlicht liegen lassen. Anders gesagt: Es ist die einfachste Rendite, die du je bekommen wirst, denn sie verlangt nur einen einzigen Klick und kein bisschen Risiko. Während du bei jeder Anlage um jeden Prozentpunkt Rendite kämpfst, liegen hier rund 26 Prozent auf den ersten 1.000 Euro Ertrag einfach bereit.

Lohnt sich das auch bei kleinen Depots?

Eine berechtigte Frage: Wenn die Ersparnis bei rund 264 Euro im Jahr gedeckelt ist, lohnt sich der Aufwand bei einem kleinen Depot überhaupt? Die Antwort ist ein klares Ja, aus zwei Gründen. Erstens ist der Aufwand praktisch null, ein Formular oder ein paar Klicks, einmalig. Ein besseres Verhältnis von Aufwand zu Ertrag gibt es in der Geldanlage kaum.

Zweitens wächst dein Depot hoffentlich. Der Freistellungsauftrag, den du heute bei kleinen Erträgen einrichtest, wirkt automatisch weiter, wenn deine Erträge in einigen Jahren größer sind. Du baust das einmal richtig auf und musst dich danach kaum noch kümmern. Gerade für Einsteiger ist das die beste Reihenfolge: erst die Grundlagen sauber einrichten, dann wachsen lassen.

Die häufigsten Fehler

Genau hier trennt sich, wer den Freibetrag wirklich nutzt, von dem, der ihn nur theoretisch hat. Die vier häufigsten Stolperfallen:

Häufiger Fehler Folge
Kein Freistellungsauftrag erteilt Steuer ab dem ersten Euro, Rückholung nur über die Steuererklärung.
Betrag falsch auf Banken verteilt Der Freibetrag verpufft bei einer Bank ohne nennenswerte Erträge.
Steuer-ID fehlt oder ist falsch Der Auftrag ist unwirksam, die Bank zieht trotzdem Steuer ab.
Summe über 1.000 / 2.000 Euro Das Bundeszentralamt prüft zentral, Rückfragen und Nachforderungen drohen.
Nach Bankwechsel oder Umzug vergessen Der alte Auftrag wandert nicht mit, beim neuen Institut fehlt er.

Die vier teuersten Fehler beim Sparerpauschbetrag.

Besonders die Verteilung ist tückisch, wenn du Depots bei mehreren Banken hast. Du kannst den Freibetrag aufteilen, etwa 600 Euro bei Bank A, 300 bei Bank B, 100 bei Bank C. Wichtig ist nur: Die Summe aller Aufträge darf bundesweit 1.000 Euro (oder 2.000 bei Paaren) nicht übersteigen, und du solltest den größten Teil dorthin legen, wo auch die meisten Erträge anfallen. Sonst bleibt ein Teil des Freibetrags ungenutzt, und nicht genutzte Teile verfallen am Jahresende ersatzlos. Ein Beispiel: Bei 1.000 Euro Gesamtfreibetrag könntest du 700 Euro auf das Aktiendepot legen, wo die meisten Gewinne entstehen, und 300 Euro auf das Tagesgeldkonto mit den Zinsen. So bleibt möglichst wenig liegen.

Auch deine Kinder haben einen eigenen Freibetrag

Ein Punkt, den viele Familien übersehen: Der Sparerpauschbetrag gilt pro Person, und das schließt Kinder ein. Auch ein Kind hat eigene 1.000 Euro steuerfreie Kapitalerträge im Jahr. Wer für den Nachwuchs anlegt und das Depot auf den Namen des Kindes führt, kann diesen zusätzlichen Freibetrag nutzen.

Hinzu kommt: Kinder haben in der Regel kein eigenes Einkommen und damit auch ihren allgemeinen Grundfreibetrag praktisch ganz zur Verfügung. In der Summe lassen sich so deutlich höhere Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen als bei einem einzelnen Erwachsenen. Wichtig ist nur eines: Das Geld gehört dann auch wirklich dem Kind. Das ist eine bewusste Entscheidung, kein Steuertrick auf Zeit, denn zurückholen lässt es sich später nicht ohne Weiteres.

Wenn du ihn vergessen hast

Kein Drama, wenn der Auftrag fehlt. Das zu viel gezahlte Geld ist nicht verloren, nur umständlicher zurückzubekommen. Du gibst deine Kapitalerträge und die einbehaltene Steuer in der Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung an. Das Finanzamt berücksichtigt den Sparerpauschbetrag nachträglich und erstattet die zu viel gezahlte Steuer. Die Bank stellt dir dafür eine Jahressteuerbescheinigung aus. Zeit hast du dafür einige Jahre rückwirkend, die Steuererklärung lässt sich für zurückliegende Jahre noch nachreichen. Bequemer ist es trotzdem, gar nicht erst zu viel zu zahlen.

Zwei verwandte Fälle lohnen sich ebenfalls: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, holst du dir über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung Geld zurück. Und wer insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung den Steuerabzug von vornherein ganz vermeiden. Der einfachste Weg bleibt aber, den Freistellungsauftrag rechtzeitig zu erteilen und sich den Umweg über die Steuererklärung zu sparen.

Einmal im Jahr kurz prüfen

Ein Freistellungsauftrag ist nichts, was man einmal einrichtet und dann für immer vergisst. Es lohnt sich, ihn einmal im Jahr kurz anzuschauen. Haben sich deine Erträge verschoben, etwa weil ein Depot deutlich gewachsen ist, solltest du die Verteilung anpassen. Hast du ein neues Konto eröffnet, fehlt dort oft noch ein Auftrag. Und nach einer Heirat verdoppelt sich der gemeinsame Freibetrag, was eine neue Aufteilung sinnvoll macht. Fünf Minuten im Online-Banking genügen dafür meist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

1.000 Euro pro Person und Jahr, 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Paaren. Diese Höhe gilt seit 2023, davor waren es 801 Euro.

Bekomme ich den Freibetrag automatisch?

Nein. Du musst deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne ihn wird ab dem ersten Euro Steuer einbehalten, die du dir nur über die Steuererklärung zurückholst. Der Auftrag selbst ist kostenlos und jederzeit änderbar.

Was mache ich, wenn ich Depots bei mehreren Banken habe?

Du kannst den Freibetrag auf mehrere Aufträge verteilen. Die Summe darf 1.000 Euro pro Person nicht übersteigen. Lege den größten Teil dorthin, wo die höchsten Erträge anfallen.

Was bringt mir der Sparerpauschbetrag in Euro?

Bei voller Ausschöpfung sparst du rund 264 Euro Steuer pro Person und Jahr, bei Paaren rund 528 Euro. Da der Betrag jedes Jahr neu gilt, summiert sich das mit der Zeit deutlich.

Geschenktes Geld, das man abholen muss

Der Sparerpauschbetrag ist einer der seltenen Fälle, in denen dir das System Geld in die Hand drückt. Kein Risiko, kein Timing, kein Spezialwissen. Du musst nur die Hand aufmachen: den Freistellungsauftrag erteilen, ihn sinnvoll verteilen und einmal im Jahr prüfen, ob er noch passt.

Es ist kein großer Hebel, aber ein sicherer, und sichere Hebel sind selten. Bevor du über Renditen und Strategien nachdenkst, lohnt es sich, erst dieses geschenkte Geld einzusammeln. Hol es dir, am besten heute. Wenn du das größere Bild dahinter verstehen willst, also wie Kapitalerträge insgesamt besteuert werden, lies als Nächstes, was der Staat von deiner Rendite nimmt.

Quellen

 

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Autor: Alexander Dionisius

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Für Alexander Dionisius ist das Schreiben eine Leidenschaft und so arbeitet er seit über 30 Jahren als Redakteur für unterschiedliche Medien und Onlineportale. Sein Schwerpunkt sind Finanz- und Wirtschaftsthemen mit einem besonderen Blick auf die Vermögensverwaltung. Die Ausbildung zum Redakteur absolvierte er an der Deutschen Journalistenschule in München für Hubert Burda Media. 2007 hat er sich als freiberuflicher Redakteur und Kommunikationsberater selbständig gemacht.
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