Kapitalertragsteuer verständlich erklärt: was der Staat von deiner Rendite nimmt

Abgeltungsteuer, Sparerpauschbetrag und die berüchtigte Vorabpauschale, in einfach.
Du hast mit einer Geldanlage Gewinn gemacht. Glückwunsch. Und jetzt will der Staat seinen Anteil. Auf Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, fällt in Deutschland Steuer an, und zwar meist automatisch, ohne dass du etwas tun musst. Genau das ist der Punkt: Die meisten zahlen diese Steuer, ohne sie je bewusst zu sehen, und verschenken dabei Jahr für Jahr Geld, das ihnen zustünde. Dabei ist diese Steuer weder ungerecht kompliziert noch unvermeidbar teuer, man muss nur die wichtigsten Stellschrauben kennen.
Die gute Nachricht: Das System ist überschaubar, wenn man es einmal verstanden hat. Es gibt einen festen Steuersatz, einen Freibetrag, den du dir holen musst, und eine etwas verwinkelte Regel namens Vorabpauschale, die selbst dann zuschlägt, wenn gar kein Geld bei dir ankommt. Gehen wir es der Reihe nach durch.
Das Wichtigste in Kürze
- Auf Kapitalerträge zahlst du pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli, zusammen rund 26,375 Prozent (mit Kirchensteuer knapp 28 Prozent).
- Der Sparerpauschbetrag macht 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro für Paare) im Jahr steuerfrei, aber nur mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank.
- Deutsche Banken ziehen die Steuer automatisch ab (Quellensteuer). Bei ausländischen Brokern musst du sie selbst in der Steuererklärung angeben.
- Die Vorabpauschale besteuert thesaurierende Fonds und ETFs jedes Jahr vorab, auch ohne Auszahlung. Aktienfonds bleiben dabei zu 30 Prozent steuerfrei (Teilfreistellung).
Die Grundregel: 25 Prozent, egal wie viel du verdienst
Seit 2009 gilt für private Kapitalerträge die Abgeltungsteuer. Der Satz beträgt einheitlich 25 Prozent. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, allerdings nicht auf den Gewinn, sondern auf die Steuer. Unterm Strich ergibt das eine Belastung von rund 26,375 Prozent. Bist du Kirchenmitglied, kommt Kirchensteuer hinzu, und die Gesamtbelastung steigt auf knapp 28 Prozent, je nach Bundesland 27,82 oder 27,99 Prozent. Betroffen sind dabei alle Arten von Kapitalerträgen gleichermaßen: Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne.
Bemerkenswert ist das Wort „einheitlich“. Anders als bei deinem Arbeitslohn hängt der Satz nicht von deinem Einkommen ab. Ob du wenig oder viel verdienst, auf Kapitalerträge zahlst du denselben Satz. Das ist einer der Gründe, warum Vermögen aus Kapital steuerlich oft milder behandelt wird als Einkommen aus Arbeit, ein Detail, das in der politischen Debatte immer wieder auftaucht und das man kennen sollte, wenn man das System verstehen will.
Praktisch heißt das: Aus 1.000 Euro Zinsen ohne jeden Freibetrag bleiben nach Steuer nur noch rund 736 Euro übrig. Fast ein Viertel ist weg, bevor du das Geld überhaupt in der Hand hattest. Mit Kirchensteuer blieben sogar nur rund 714 Euro übrig.
| Begriff | Wert / Regel |
| Abgeltungsteuer | 25 % (mit Soli 26,375 %, mit Kirchensteuer knapp 28 %) |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € pro Person, 2.000 € pro Paar und Jahr |
| Teilfreistellung Aktienfonds | 30 % der Erträge bleiben steuerfrei |
| Basiszins (Vorabpauschale) | 2,53 % für 2025, 3,20 % für 2026 |
Die wichtigsten Werte auf einen Blick. Quellen siehe unten.
Der Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro geschenkt, wenn du sie abrufst
Hier liegt der häufigste Fehler vieler Anleger. Jeder Person stehen pro Jahr 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei zu, bei zusammen veranlagten Paaren 2.000 Euro. Diesen Sparerpauschbetrag gibt es seit 2023, vorher waren es 801 Euro. Aber: Du bekommst ihn nicht automatisch. Du musst deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, also die Anweisung, Erträge bis zu diesem Betrag ohne Steuerabzug auszuzahlen.
Fehlt dieser Auftrag, zieht die Bank die Steuer ab dem ersten Euro ein, selbst wenn deine Erträge weit unter 1.000 Euro liegen. Das Geld ist nicht verloren, du kannst es dir über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen, aber das ist Aufwand, den sich viele sparen, indem sie schlicht den Auftrag erteilen. Wichtig: Hast du Konten bei mehreren Banken, darf die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 Euro nicht übersteigen, und ohne deine Steuer-Identifikationsnummer ist der Auftrag unwirksam.
Die maximale Ersparnis liegt bei rund 264 Euro pro Person und Jahr, bei Paaren bei etwa 528 Euro. Klingt klein, ist es auf ein Jahr auch. Aber es ist Geld, das dir zusteht, und das du Jahr für Jahr verschenkst, wenn du den Auftrag nicht erteilst. Über Jahrzehnte summiert sich das, samt entgangenem Zinseszins, zu einem vierstelligen Betrag. Praktischer Tipp: Hast du mehrere Depots, verteile den Freibetrag dorthin, wo die Erträge anfallen, oder bündle ihn bei der Bank mit den höchsten Erträgen. Nicht genutzte Teile verfallen am Jahresende.
Wer zahlt automatisch, wer selbst?
Bei einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker musst du dich um nichts kümmern. Das Institut behält die Steuer direkt ein und führt sie ans Finanzamt ab. Genau deshalb heißt sie Abgeltungsteuer: Mit dem Abzug ist deine Steuerschuld abgegolten, du musst die Erträge nicht einmal in der Steuererklärung angeben. Das ist bequem, hat aber einen Preis: Weil alles automatisch läuft, bekommen viele gar nicht mit, wie viel Steuer sie eigentlich zahlen, und prüfen deshalb nie, ob sie zu viel zahlen.
Anders bei vielen ausländischen Brokern: Sie führen die deutsche Steuer nicht automatisch ab. Dann bist du selbst in der Pflicht und musst die Erträge in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben. Zwei weitere Fälle lohnen den Blick in die Steuererklärung: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du über die sogenannte Günstigerprüfung zu viel gezahlte Steuer zurückholen. Und wer insgesamt so wenig verdient, dass er unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung den Abzug ganz vermeiden.
Die Vorabpauschale: die Steuer, die kommt, bevor das Geld da ist
Jetzt zum Teil, der die meisten verwirrt. Viele Anleger setzen auf thesaurierende Fonds und ETFs: Statt Dividenden auszuzahlen, legen diese die Erträge sofort wieder an. Praktisch für den Zinseszins, aber steuerlich entstünde so ein Problem: Ohne Auszahlung gäbe es jahrzehntelang nichts zu versteuern. Genau das wollte der Gesetzgeber nicht und führte 2018 die Vorabpauschale ein.
Die Idee: Jedes Jahr wird ein kleiner, fiktiver Mindestertrag angesetzt und vorab besteuert, auch wenn dir kein Cent ausgezahlt wurde. Berechnet wird er so: Fondswert zu Jahresbeginn mal 70 Prozent des Basiszinses. Diesen Basiszins legt das Finanzministerium auf Basis von Bundesanleihen jedes Jahr neu fest. Für 2025 beträgt er 2,53 Prozent, für 2026 sogar 3,20 Prozent, der höchste Stand seit Einführung. Wichtig: Die Vorabpauschale ist nie höher als der tatsächliche Wertzuwachs des Fonds. Hat dein Fonds in einem Jahr keinen Gewinn gemacht, fällt sie ganz weg. In den Niedrigzinsjahren 2021 und 2022 war der Basiszins sogar negativ, da fiel überhaupt keine Vorabpauschale an, ein steuerliches Geschenk für ETF-Sparer. Mit den wieder höheren Zinsen ist das Thema seit 2023 zurück.
Ein Beispiel: Bei rund 10.000 Euro in einem Aktien-ETF liegt die Vorabpauschale für 2025 bei maximal etwa 177 Euro. Davon bleiben dank Teilfreistellung 30 Prozent steuerfrei, zu versteuern sind also rund 124 Euro, was rund 33 Euro Steuer bedeutet. Bei kleineren und mittleren Depots deckt der Sparerpauschbetrag das oft komplett ab, sodass gar nichts fällig wird. Die Steuer bucht deine Bank automatisch im Januar vom Verrechnungskonto ab. Der praktische Rat daraus: Sorge im Januar für etwas Guthaben auf dem Verrechnungskonto, sonst gibt es eine unerwartete Abbuchung. Und keine Sorge: Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer. Was du jetzt zahlst, wird beim späteren Verkauf wieder angerechnet.
Teilfreistellung: warum Aktienfonds bevorzugt werden
Ein letzter Begriff, der bares Geld wert ist: die Teilfreistellung. Bei Aktienfonds, und dazu zählen auch breite ETFs auf den MSCI World oder den S&P 500, bleiben 30 Prozent der Erträge grundsätzlich steuerfrei. Bei Mischfonds sind es 15 Prozent, bei offenen Immobilienfonds je nach Schwerpunkt 60 oder 80 Prozent.
Der Hintergrund: Die Unternehmen im Fonds haben auf ihre Gewinne bereits Steuern gezahlt. Die Teilfreistellung gleicht diese Vorbelastung pauschal aus und verhindert so eine Doppelbesteuerung. Für dich bedeutet das: Auf Gewinne aus einem Aktienfonds zahlst du effektiv weniger als die vollen 26,375 Prozent, eher um die 18,5 Prozent. Wer das weiß, versteht, warum breit gestreute Aktienfonds auch steuerlich attraktiv sind. Diese 30 Prozent gelten übrigens unabhängig davon, ob der ETF ausschüttet oder thesauriert, und greifen sowohl bei der Vorabpauschale als auch beim späteren Verkaufsgewinn.
Gewinne und Verluste werden verrechnet
Ein Punkt, der viele Steuern spart und oft übersehen wird: Versteuert wird nicht jeder einzelne Gewinn, sondern nur dein Netto-Ergebnis. Verluste werden mit Gewinnen verrechnet. Hast du mit einer Position 1.000 Euro Gewinn und mit einer anderen 400 Euro Verlust gemacht, zahlst du nur auf 600 Euro Steuer. Deine Bank führt dafür automatisch sogenannte Verlustverrechnungstöpfe.
Eine Eigenheit dabei: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit Zinsen oder Dividenden. Dafür gibt es einen eigenen Topf. Und wenn du Depots bei mehreren Banken hast, kannst du dir bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, um Verluste der einen Bank mit Gewinnen bei einer anderen zu verrechnen. Wer das nutzt, zahlt am Ende nur auf den echten, über alle Konten gerechneten Gewinn Steuer. Und nicht verrechnete Verluste gehen nicht verloren, sie werden automatisch ins nächste Jahr vorgetragen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer auf Aktiengewinne?
Pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen rund 26,375 Prozent, gegebenenfalls plus Kirchensteuer. Der Satz ist unabhängig von deinem sonstigen Einkommen.
Wie viel kann ich steuerfrei verdienen?
Über den Sparerpauschbetrag 1.000 Euro pro Person und Jahr, 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Paaren. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei deiner Bank. Ohne diesen Auftrag wird ab dem ersten Euro Steuer einbehalten, die du dir nur über die Steuererklärung zurückholst.
Was ist die Vorabpauschale?
Eine jährliche Vorab-Besteuerung thesaurierender Fonds und ETFs, damit nicht ausgeschüttete Gewinne nicht jahrzehntelang unversteuert bleiben. Grundlage ist der Basiszins, 2026 liegt er bei 3,20 Prozent. Beim Verkauf wird das Vorausgezahlte angerechnet. Du zahlst also nicht insgesamt mehr, sondern nur früher.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Bei deutschen Banken meist nicht, weil die Steuer automatisch abgeführt wird. Bei ausländischen Brokern ja, über die Anlage KAP. Freiwillig lohnt es sich, wenn dein Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
Die Steuer ist ein gutes Zeichen
So unangenehm es klingt: Kapitalertragsteuer zahlst du nur, wenn du Gewinn gemacht hast. Sie ist das Problem, das man haben will. Du kannst sie nicht vermeiden, aber du kannst aufhören, zu viel zu zahlen: den Freistellungsauftrag erteilen, die Vorabpauschale im Januar einplanen und wissen, dass Aktienfonds dank Teilfreistellung milder besteuert werden. Steuern sind ärgerlich, aber planbar, und Planbares verliert seinen Schrecken, sobald man es einmal durchschaut hat.
Wer diese vier Hebel kennt, holt sich Jahr für Jahr Geld zurück, das andere achtlos liegen lassen. Wie du den Sparerpauschbetrag optimal ausschöpfst und sinnvoll auf mehrere Banken verteilst, liest du als Nächstes im eigenen Beitrag dazu.
Quellen
- Finanztip: Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge (Satz, Soli, Kirchensteuer, Freistellungsauftrag)
- Sparkasse: Sparerpauschbetrag nutzen und Steuern sparen (1.000 / 2.000 Euro, Rechenbeispiel)
- Stiftung Warentest: Vorabpauschale-Rechner (Basiszins 2,53 % für 2025, 3,20 % für 2026)
- BVI: Vorabpauschale 2025 (Berechnung, Teilfreistellung 30 % bei Aktienfonds)
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