Auslandskonten-Verbot?
Auslandskonten-Verbot?
Auslandskonten-Verbot? Was Artikel 21c wirklich regelt.
Seit Juli 2026 macht eine Schlagzeile die Runde: Die EU verbiete Auslandskonten, ab 2027 sei Schluss. Angela Barzen hat sich die Regel genauer angesehen und mit Charlie gesprochen, der das Bankgeschäft von innen kennt.
Im Kern geht es um Artikel 21c der EU-Bankenrichtlinie CRD VI. Er richtet sich an Banken aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Wer als solche Bank in der EU Einlagen annehmen, Kredite vergeben oder Garantien übernehmen will, braucht dafür ab dem 11. Januar 2027 grundsätzlich eine zugelassene Zweigstelle im jeweiligen Land. Für Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, sieht die Richtlinie eine Übergangsregel vor. Ein Verbot für Kontoinhaber steht nicht darin, vom Einfrieren von Guthaben ist ebenfalls keine Rede.
Trotzdem bekommen erste Kunden bereits Post von ihrer Bank. Die Folge erklärt, warum Banken schon vor dem Stichtag kündigen und welche Rechnung dahinter steht. Außerdem geht es um die Fragen, die in den kommenden Monaten noch zu klären sind, etwa ab wann ein geänderter Altvertrag als neuer Vertrag gilt.
Diese Folge ist eine journalistische Einordnung. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Was für dein Konto gilt, hängt von deinem Vertrag und deiner Bank ab.
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