Altersvorsorgedepot: Warum der Steuerhebel für Gutverdiener mehr zählt als die Zulage

Wer beim neuen Altersvorsorgedepot zuerst auf die staatliche Zulage schaut, sieht nur die halbe Geschichte. Der eigentliche Mechanismus läuft eine Ebene tiefer – und wirkt mit steigendem Einkommen immer stärker.
Die staatliche Zulage beim neuen Altersvorsorgedepot klingt auf den ersten Blick nach dem Hauptargument: bis zu 540 Euro pro Jahr, ohne großen Aufwand, einfach so obendrauf. Für viele Berufstätige ist das tatsächlich eine attraktive Einstiegshilfe. Aber wer ein höheres Einkommen hat und seinen Grenzsteuersatz kennt, merkt schnell: Die Zulage ist nicht das, was das System für ihn interessant macht.
Der eigentliche Hebel ist der Sonderausgabenabzug, kombiniert mit der nachgelagerten Besteuerung. Beides zusammen erzeugt einen Effekt, der mit steigendem Einkommen wächst – und der bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent die Zulage in der Gesamtrechnung klar übertrifft. Wie das funktioniert, zeigt ein Blick auf den Mechanismus.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundzulage maximal 540 Euro pro Jahr (gestaffelt nach Eigenbeitrag, Stand 2027)
- Sonderausgabenabzug bis zu 2.340 Euro für Singles ohne Kinder (1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Zulage)
- Förderquote für Gutverdiener bei 42 Prozent Grenzsteuersatz: rund 55 Prozent auf den Eigenbeitrag (Beispielrechnung)
- Nachgelagerte Besteuerung: Ansparphase steuerfrei, Auszahlungen im Alter mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert
Was das Altersvorsorgedepot überhaupt ist
Das Altersvorsorgedepot ist der Nachfolger der Riester-Rente – und strukturell ein anderes Tier. Statt Versicherungsprodukte mit Garantieverpflichtung stehen jetzt ETFs, Fonds und ähnliche Wertpapiere im Mittelpunkt. Das Depot funktioniert wie ein normales Wertpapierdepot, nur mit staatlicher Förderung und besonderen Steuerregeln.
Das zugrundeliegende Prinzip heißt EET: Einzahlungen steuerfrei (Exempt), Erträge steuerfrei (Exempt), Auszahlungen versteuert (Taxed). Der Staat verzichtet also während der gesamten Ansparphase auf seinen Zugriff – keine Abgeltungssteuer auf Kursgewinne, keine Vorabpauschale auf Fondsgewinne – und holt sich seinen Anteil erst bei der Auszahlung im Rentenalter.
Den gesetzlichen Rahmen schuf das Altersvorsorgereformgesetz: Der Bundestag beschloss es am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. In Kraft getreten ist es Ende Mai 2026, die ersten förderfähigen Produkte stehen aber erst ab dem 1. Januar 2027 zur Verfügung. Garantiepflichten für Anbieter entfallen, der Kostendeckel liegt bei 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr.
Die Zulagen: gestaffelt, nicht pauschal
Die staatliche Zulage beim Altersvorsorgedepot ist kein fixer Betrag, der einfach gutgeschrieben wird. Sie ist prozentual gestaffelt und hängt direkt davon ab, wie viel du selbst einzahlst.
Die Grundzulage (Stand 2027) funktioniert so: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Prozent Zulage, also 180 Euro. Auf weitere Beiträge bis zu 1.800 Euro kommen 25 Prozent obendrauf, maximal weitere 360 Euro. Das Gesamtmaximum liegt bei 540 Euro pro Jahr – deutlich mehr als die bisherigen 175 Euro bei Riester.
Daneben gibt es weitere Förderkomponenten:
- Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Wichtig: Das ist eine Obergrenze, kein Pauschbetrag. Die Zulage beträgt 100 Prozent der eingezahlten Beiträge für dieses Kind, gedeckelt bei 300 Euro. Die volle Kinderzulage ist bereits ab 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag erreichbar.
- Berufseinsteiger-Bonus: 200 Euro einmalig für alle, die vor ihrem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot eröffnen.
- Geringverdiener-Bonus: 175 Euro pro Jahr für Personen mit einem Einkommen unter 26.250 Euro, bereits ab dem Mindesteigenbeitrag von 120 Euro jährlich.
Für Zulagen überhaupt berechtigt ist nur, wer mindestens 120 Euro pro Jahr (10 Euro im Monat) einzahlt.
Der Sonderausgabenabzug: wo der eigentliche Hebel sitzt
Hier liegt der Punkt, den viele beim ersten Lesen übersehen. Die Zulagen sind eine direkte Subvention – der Staat zahlt Geld ins Depot. Der Sonderausgabenabzug ist etwas anderes: Er reduziert das zu versteuernde Einkommen, und die daraus resultierende Steuerersparnis hängt direkt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.
Konkret: Eigenbeiträge zum Altersvorsorgedepot bis zu 1.800 Euro pro Jahr lassen sich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzen. Und hier kommt der entscheidende Unterschied zum alten Riester-System: Die staatlichen Zulagen werden nicht auf diesen Betrag angerechnet. Sie fließen zusätzlich ins Depot.
Beim alten Riester galt ein Gesamthöchstbetrag von 2.100 Euro inklusive Zulagen. Wer also 175 Euro Grundzulage bekam, konnte nur noch 1.925 Euro als Sonderausgaben absetzen. Beim Altersvorsorgedepot sind es 1.800 Euro Eigenbeitrag plus die volle Zulage obendrauf. Für einen Single ohne Kinder ergibt das einen Gesamthöchstbetrag von 2.340 Euro (1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Grundzulage).
Die Günstigerprüfung läuft automatisch: Das Finanzamt berechnet von sich aus, ob die direkten Zulagen oder der Sonderausgabenabzug vorteilhafter sind. Kein gesonderter Antrag, die Angabe in der Steuererklärung genügt.
Warum der Grenzsteuersatz alles verändert
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, mit dem der letzte hinzuverdiente Euro besteuert wird. Wer 70.000 Euro brutto verdient, zahlt auf den letzten Teil seines Einkommens 42 Prozent Einkommensteuer (Spitzensteuersatz, ohne Solidaritätszuschlag). Genau dieser Satz bestimmt, wie viel der Sonderausgabenabzug wert ist.
Ein Beispiel zur Illustration – angenommen, Single, 70.000 Euro Bruttojahreseinkommen, 42 Prozent Grenzsteuersatz, 1.800 Euro Eigenbeitrag:
Die Grundzulage beträgt 540 Euro. Der Sonderausgabenabzug auf den absetzbaren Betrag von 2.340 Euro ergibt bei 42 Prozent Grenzsteuersatz einen Steuervorteil von rund 983 Euro. Davon zieht das Finanzamt die bereits gewährte Zulage (540 Euro) ab, weil die Günstigerprüfung den Gesamtvorteil ermittelt. Unterm Strich verbleiben zusätzlich zur Zulage rund 443 Euro Steuererstattung. Die Gesamtförderung liegt damit bei rund 983 Euro auf 1.800 Euro Eigenbeitrag, das entspricht einer Förderquote von rund 55 Prozent.
Diese Rechnung ist eine Illustration, keine Steuerberatung. Individuelle Ergebnisse hängen von der konkreten Steuersituation ab.
Für Geringverdiener dreht sich das Bild: Wer einen niedrigen Grenzsteuersatz hat, profitiert weniger vom Sonderausgabenabzug, dafür aber überproportional von den Zulagen. Beim Geringverdiener-Bonus kann die Förderquote auf den Eigenbeitrag deutlich über 100 Prozent steigen. Die Zulage ist also nicht das schlechtere Instrument – sie ist nur für andere Einkommensgruppen gedacht.
Vergleich auf einen Blick: Zulage vs. Steuervorteil nach Einkommensklasse
Basis jeweils: 1.800 Euro Eigenbeitrag, Single ohne Kinder, Stand 2027. Die Zahlen sind Beispielrechnungen, keine individuelle Steuerberatung.
| Einkommensklasse | Grenzsteuersatz (ca.) | Grundzulage | Zusätzl. Steuervorteil | Gesamtförderung | Förderquote |
|---|---|---|---|---|---|
| Geringverdiener | ~25 % | 540 € | ~45 € | ~585 € | ~32 % |
| Mittleres Einkommen | ~35 % | 540 € | ~279 € | ~819 € | ~45 % |
| Gutverdiener | ~42 % | 540 € | ~443 € | ~983 € | ~55 % |
Der zusätzliche Steuervorteil ergibt sich aus: (Gesamthöchstbetrag × Grenzsteuersatz) minus Zulage. Bei Geringverdienern greift die Günstigerprüfung zugunsten der Zulage, der Steuervorteil fällt entsprechend gering aus. Mit steigendem Grenzsteuersatz wächst der Steuerhebel überproportional.
Nachgelagerte Besteuerung: was im Alter wirklich versteuert wird
Das EET-Prinzip hat eine Kehrseite, die man kennen sollte. Alles, was gefördert angespart wurde, wird im Alter voll versteuert: die Beiträge bis 1.800 Euro, die Zulagen und alle Erträge darauf. Mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz.
Das klingt zunächst nach einem Nachteil. Der Mechanismus dahinter ist aber ein Arbitrage-Effekt: Wer heute 42 Prozent Grenzsteuersatz hat und im Rentenalter vielleicht nur noch 20 bis 25 Prozent auf sein Gesamteinkommen zahlt, hat in der Ansparphase mehr Steuern gespart als er später nachzahlt. Die Differenz ist der eigentliche Gewinn des Systems.
Für Beiträge oberhalb der 1.800-Euro-Fördergrenze gilt eine andere Logik. Das Gesetz erlaubt Einzahlungen bis zu 6.840 Euro pro Vertrag und Jahr. Die Differenz von bis zu 5.040 Euro ist weder durch Zulagen noch durch den Sonderausgabenabzug gefördert. Diese ungeförderten Beiträge profitieren aber trotzdem von der steuerfreien Ansparphase: Keine Abgeltungssteuer auf Kursgewinne, keine Vorabpauschale – solange das Kapital im Depot bleibt. Die genaue steuerliche Behandlung dieser ungeförderten Anteile bei der Auszahlung ist noch nicht abschließend durch offizielle Quellen präzisiert.
Stolperfallen und was du konkret beachten solltest
Einige Punkte, die in der öffentlichen Diskussion oft untergehen:
Sonderausgabenabzug ist personengebunden. Wer mehrere Altersvorsorgedepots bespart, erhöht damit nicht den steuerlich abziehbaren Betrag. Der Höchstbetrag gilt pro Person, nicht pro Vertrag.
Ab dem dritten Vertrag gibt es keinen Sonderausgabenabzug mehr. Wer nach dem 31. Dezember 2026 mehr als zwei Altersvorsorgedepots abschließt, kann die Beiträge ab dem dritten Vertrag nicht mehr steuerlich geltend machen.
Riester-Bestandsverträge laufen weiter. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nichts tun. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 lassen sich keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen, bestehende können aber weiter bespart werden. Ein freiwilliger Wechsel ins neue System ist möglich.
Selbständige und Versorgungswerks-Mitglieder sind erstmals förderberechtigt. Das ist eine der wichtigsten Neuerungen gegenüber Riester: Selbständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke können das Altersvorsorgedepot ab 2027 nutzen und geförderte Beiträge absetzen.
Kombination mit der Rürup-Rente (Basisrente). Für Selbständige und Freiberufler lohnt sich oft ein Blick auf beide Instrumente: Die Basisrente bietet einen deutlich größeren steuerlichen Hebel (bis zu 29.344 Euro absetzbar im Jahr 2025), das Altersvorsorgedepot punktet mit Flexibilität und der Möglichkeit einer teilweisen Kapitalauszahlung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr (Stand 2027). Hinzu kommen Kinderzulage (bis zu 300 Euro je Kind und Jahr), ein einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro für unter 25-Jährige und ein Geringverdiener-Bonus von 175 Euro pro Jahr bei Einkommen unter 26.250 Euro. Für Gutverdiener übersteigt der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug die Zulage in der Regel deutlich.
Muss ich die Günstigerprüfung selbst beantragen?
Nein. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch. Es berechnet, ob die direkte Zulage oder der Sonderausgabenabzug vorteilhafter ist, und wendet das günstigere Ergebnis an. Die Angabe der Beiträge in der Steuererklärung genügt.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag ab 2027?
Nichts automatisch. Bestehende Riester-Verträge können weiter bespart werden. Neue Riester-Verträge lassen sich ab 2027 nicht mehr abschließen. Ein freiwilliger Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist möglich, aber kein Pflicht.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch ohne hohen Grenzsteuersatz?
Ja, aber der Mechanismus funktioniert anders. Für Geringverdiener und Familien mit Kindern ist die Zulage der stärkere Hebel. Die Förderquote kann bei niedrigem Eigenbeitrag und mehreren Kinderzulagen deutlich über 100 Prozent des Eigenbeitrags liegen. Das Depot lohnt sich in beiden Fällen – nur aus unterschiedlichen Gründen.
Einordnung
Die Zulage ist der sichtbare Teil des Systems. Der Steuerhebel ist der wirksame. Wer seinen Grenzsteuersatz kennt, kann den Effekt des Sonderausgabenabzugs selbst einschätzen – und versteht, warum das Altersvorsorgedepot für Gutverdiener nicht wegen der 540 Euro interessant ist, sondern wegen der Differenz zwischen dem Steuersatz heute und dem Steuersatz im Rentenalter.
Wenn du verstehen willst, wie die nachgelagerte Besteuerung im Vergleich zur Rürup-Rente funktioniert und wo sich die Hebel unterscheiden, lohnt sich ein Blick auf den firockx.com-Artikel zur Basisrente und ihrem Sonderausgabenabzug.
Quellen
- Bundesregierung – Reform private Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag – Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot
- aba – Deutscher Bundestag verabschiedet Altersvorsorgereformgesetz
- GVI Geld und Verbraucher – Altersvorsorgereformgesetz: Aktueller Stand
- Vorsorgedepot-Lotse – Steuerförderung und Sonderausgabenabzug
- Vorsorgedepot-Lotse – Welche Förderung bekomme ich?
- vorsorgereform.de – Altersvorsorgedepot 2027
- justETF – Das Altersvorsorgedepot 2027
- Raisin – Altersvorsorgedepot 2027
- Die Finanzchecker – Altersvorsorgedepot: Wie die Förderung ab 2027 funktioniert
- Bundesfinanzministerium – Neustart für die private Altersvorsorge
- ING – Altersvorsorgedepot 2027
- ING – Staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot
- Steuerberater Pinger – Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet
- finanz.guide – Altersvorsorgedepot 2027
- Fotocredit – iStock, Stadtratte
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